Verdächtiger Baron

von Folkert Bloeme

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde in verschiedenen Ländern untersucht, welche Rolle der Baron gespielt hatte. Der Zandvoorter Polizeikommissar teilte dem Leiter des Amtes für Nationale Sicherheit mit, dass der Baron eine sehr zwielichtige Figur sei und seine Rolle noch nicht ausgespielt sei. Konkrete Fakten wurden jedoch nicht genannt. In dem Bericht wurde jedoch der Frage, mit wem der Baron in Zandvoort Kontakt gehabt hatte, viel Aufmerksamkeit gewidmet. Er nannte den am Boulevard Paulus Loot wohnhaften deutschen Konsul Alfred Edgar Jung und andere deutsche Personen.

Prinz August Wilhelm von Preußen und Eduard von der Heydt Berlin
Prinz August Wilhelm von Preußen und Eduard von der Heydt-Berlin 1933

Der Zentrale Vermögensaufspürungsdienst untersuchte das feindliche Vermögen bei der N.V. Internationale Kunstvereniging und der N.V. von der Heydt’s Bank. Trotz umfangreicher Ermittlungen konnte nie ein genauer Einblick in die Millionentransaktionen gewonnen werden. „Es entstand der Eindruck, dass die meisten in den Büchern erscheinenden Namen fingiert waren. Es stellte sich heraus, dass die Transaktionen zugunsten von Ex-Kaiser Wilhelm II. auf den Namen von Hauptmann Blum gebucht wurden.“

In der Schweiz wurde der Baron angeklagt, doch mangels Beweisen erfolgte in diesem Land ein Freispruch. Die Schweizer Behörden wurden erst auf Drängen des amerikanischen Geheimdienstes aktiv, und es wird behauptet, dass der Freispruch in der Schweiz damals im höheren Interesse der Schweiz erfolgte.

Die amerikanische Regierung beschlagnahmte 1948 alle seine amerikanischen Bankguthaben und verliehenen Kunstwerke als feindliches Vermögen.